Urteil zur Gerichtsverhandlung bezügl. Asphaltmischanlage
Inzwischen liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts vor: Das Gericht folgte dem vom Landratsamt in Auftrag gegebenen TÜV-Gutachten, demzufolge die Emissionen der Anlage nach der Brennstoffumstellung unterhalb der Grenzwerte lägen. Allein der Geruchsbelästigung muss noch nachgegangen werden. Die vom Landratsamt ausgesprochene Auflage einer kontinuierlichen Messung hob das Gericht auf. Das Landratsamt erwägt jedoch, in die Berufung zu gehen.